Trichinenuntersuchung; Zwerchfellpfeiler & Monitoring Duncker’schen Muskelegel

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die vereinzelten Nachweise des Duncker’schen Muskelegels in erlegtem Schwarzwild in Rheinland-Pfalz machen es im Sinne des Verbraucherschutzes, aber auch im Interesse der Jägerschaft, erforderlich, ein möglichst umfassendes Bild der Befallssituation zu erhalten. Hierfür werden derzeit landesweit zahlreiche Monitoringproben erlegter Wildschweine mittels des sog. „Auswanderverfahrens“ gezielt auf einen Befall mit dem Duncker’schen Muskelegel untersucht. Daneben sind die zuständigen Behörden angewiesen, bei der routinemäßig durchgeführten Trichinenuntersuchung immer auch Proben des Zwerchfellpfeilers (und nicht nur der Unterarmmuskulatur) zu untersuchen. Hintergrund sind Studien, wonach der Duncker’sche Muskelegel in der Zwerchfell-Muskulatur sehr häufig und in hoher Stückzahl, in der Unterarmmuskulatur dagegen nur sehr selten nachgewiesen werden kann. Mit dieser Maßnahme wollen wir die Wahrscheinlichkeit erhöhen, auch im 

Rahmen der routinemäßig durchgeführten Trichinenuntersuchung den Befall mit dem 

Duncker’schen Muskelegel nachzuweisen. 

Wie uns berichtet wurde, werden Wildkörper von erlegtem Schwarzwild mehr als nur in Einzelfällen zur amtlichen Untersuchung vorgestellt, ohne noch Reste der Zwerchfellpfeiler zu enthalten. Daher richte ich die dringende Bitte an Sie, auf Ihre Mitglieder hinzuwirken, beim Aufbrechen von Schwarzwild untersuchungsfähige Reste der Zwerchfellpfeiler im Wildkörper zu belassen. Auch der Betrieb Landesforsten wurde um entsprechende Vorgehensweise gebeten.

 

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen!

 

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Mitteilung des Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinlad-Pfalz
Trichinenuntersuchung__Zwerchfellpfeiler
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