Schießstände Regelungen ab Mai 2020

Schießstand Neuhof

Unter Beachtung der 4. Coronaverordnung wird der Schießstand Neuhof versuchsweise nur Sonntags ab dem 10.Mai 2020 von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Gastronomie bleibt geschlossen. 

Um uns alle zu schützen muss bei der Nutzung folgende Regeln beachtet werden:

  • Der Mindestabstand von 1,50 m muss in den Wartezeiten und während des Schießens sichergestellt sein.
  • Alle Teilnehmer benutzen während des gesamten Aufenthalts eine Gesichtsmaske.

Die Abstandsregeln sind strikt einzuhalten.

Gruppenbildung von mehreren Personen ist nicht zulässig.

 

Schießstand Morschheim

Öffnung ab dem 03.Mai 2020 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Beachtung der 4. Coronaverordnung RLP. 

Der Schießbetrieb dient ausschließlich dem Kontrollschießen der Jagdwaffen.

 

Kein Übungsschießen!

Keine Erprobung von Laborierungen!

 

Wir erwarten die strikte Einhaltung folgender Vorsichtsmaßnahmen:

  • Der Mindestabstand von 1,50 m muss in den Wartezeiten vor dem Schießstand und während des Schießens sichergestellt sein.
  • In der 100m- Bahn darf sich nur eine Aufsicht und 2 Schützen aufhalten.
  • Alle Schützen sorgen für einen zügigen Ablauf!
  • Wartende Schützen befinden sich vor der Anlage – auch hierbei ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Erst wenn ein Schütze den Stand verlässt, kann eine Person nachfolgen
  • Alle Teilnehmer benutzen während des gesamten Aufenthalts eine Gesichtsmaske.

Im Interesse unserer aller Gesundheit sind die Standaufsichten gehalten auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten.

Wenn sich eine Person nicht an die Vorgaben hält, muss sie den Stand verlassen!

 

Rückfragen bei den  Schießobleuten der Kreisgruppe.