2021 01 Ausübung der Jagd für Wormser Jäger unter den derzeitigen Einschränkungen

Zur Info für alle Jäger aus Worms !
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Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 um 14:55 Uhr
Von: "Martin, Frank" <Frank.Martin@worms.de>
An: "'Gerd Schuckert'" <gerd-schuckert@web.de>
Betreff: AW: Ausübung der Jagd für Wormser Jäger unter den derzeitigen Einschränkungen
Sehr geehrter Herr Schuckert,

da es von Seiten der Jäger ausdrücklich gewünscht wird im Rahmen der Ausgangssperre eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt zu bekommen, kann dies hiermit beantragt werden.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Jäger (Name und Adresse) die Genehmigung benötigen sowie den Zweck der Jagd, der als Ausnahmetatbestand der Allgemeinverfügung zählt.
Der 15km-Radius betrifft nur Personen, die zu touristischen Ausflügen unterwegs sind. Dies trifft bei Jägern eher nicht zu. Somit wird hierfür keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Ich werde dann die Ausnahmegenehmigungen ausstellen und den entsprechenden Jäger zusenden.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Frank Martin

Stadtverwaltung Worms
3.01 Allgemeines Ordnungsrecht
-stellvertretender Abteilungsleiter-
Adenauerring 1
67547 Worms
Tel.: 06241 – 853 3101
Fax: 06241 – 853 3199
e-mail: frank.martin@worms.de

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