
Saatkrähenschwärme sorgen in Rheinhessen regelmäßig für erhebliche Schäden im Acker- und Obstbau – besonders bei Zuckerrüben und Kirschen. Die SGD Süd hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die Jagdausübungsberechtigten und Personen mit Jagderlaubnis in besonders betroffenen Gebieten einen gezielten Vergrämungsabschuss unter klaren Bedingungen erlaubt. Ziel ist es, ernste wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Der Abschuss ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und muss im Vorfeld angezeigt sowie im Nachgang dokumentiert werden.
Alle Details zur Verfügung und zum Verfahren finden sich in der Allgemeinverfügung der SGD Süd: